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   RG, 15.05.1918 - Rep. V. 23/18   

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RG, 15.05.1918 - Rep. V. 23/18 (https://dejure.org/1918,76)
RG, Entscheidung vom 15.05.1918 - Rep. V. 23/18 (https://dejure.org/1918,76)
RG, Entscheidung vom 15. Mai 1918 - Rep. V. 23/18 (https://dejure.org/1918,76)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß der gutgläubige Hypothekenerwerber, dessen Vormann durch den Besitz des Hypothekenbriefes und durch äußerlich unverdächtige öffentliche Urkunden ausgewiesen ist, die Rechtmäßigkeit des Besitzes seines Vormanns und die Echtheit der Urkunden nachprüfen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfpflicht des Hypothekenerwerbers hinsichtlich der Echtheit der Urkunden und der Rechtmäßigkeit des Besitzers beim gutgläubigen Hypothekenerwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Beschimpfen ist eine über das Beleidigen hinausgehende besonders verletzende Äußerung der Missachtung (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07 -, juris Rdnr. 17 und Urteil vom 12. Dezember 2000, a. a. O., juris Rdnr. 42; Krauß, a. a. O., § 130 Rdnr. 47; Fischer, a. a. O., § 90a Rdnr. 4; jeweils m. w. Nachw.) durch Behauptung besonders nachteiliger Tatsachen oder Äußerung besonders abfälliger Werturteile (vgl. KG, Beschlüsse vom 30. August 2019 - [4] 121 Ss 62/19 [123/19] - und 13. Juni 2018 - [4] 121 Ss 23/18 [63/18] -).
  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 168/96

    Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld

    Die Rechtmäßigkeit des Briefbesitzes seines Vormannes braucht der gutgläubige Erwerber nicht nachzuprüfen (RGZ 93, 41, 43).
  • VG Magdeburg, 26.11.2018 - 6 A 309/18

    (Keine) Abschiebungsschutzberechtigung nicht verletzlicher anerkannter

    Der Bescheid vom 19.09.2017 wurde im Hauptsacheverfahren 6 A 23/18 MD durch Urteil vom 05.06.2018 aufgehoben.

    Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die den Beteiligten vorab übersandte Liste und die dort verzeichneten Erkenntnisquellen für die Republik Malta, die Gerichtsakte, insbesondere das Protokoll der mündlichen Verhandlung, die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 6 A 23/18 MD (vormals 8 A 437/17 MD) und 8 B 436/17 MD sowie auf den Verwaltungsvorgang des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Geschäftszeichen 718... - 273 Bezug genommen.

  • OLG Braunschweig, 16.12.1982 - 1 W 58/82
    Das Reichsgericht (RGZ 85, 58; 86, 262; 93, 41; auch Scherübl in Staudinger BGB 12. Aufl. § 1155 Anm. 11) hat freilich die Ansicht vertreten, der Schein einer Abtretungserklärung in Verbindung mit einer öffentlichen Beglaubigung oder dem Schein einer öffentlichen Beglaubigung genüge ähnlich wie bei gefälschten Wechselindossamenten.
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